Rechtsfolger
BG

§ 353 GewO 1994

Fassung außer Kraft → Geltende Fassung

Inkrafttretensdatum
19.03.1994
BGBl. Nr. 194/1994
Außerkrafttretensdatum
30.06.1997
BGBl. I Nr. 63/1997
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i) Verfahren betreffend Betriebsanlagen
§ 353.
Dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage sind folgende Unterlagen anzuschließen:
1. in vierfacher Ausfertigung
a) eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen,
b) die erforderlichen Pläne und Skizzen,
c) eine Beschreibung der beim Betrieb der Anlage zu erwartenden Abfälle und der betrieblichen Vorkehrungen zu deren Vermeidung, Verwertung und Entsorgung (Abfallwirtschaftskonzept) sowie
d) für unter § 82a fallende Anlagen die Sicherheitsanalyse und der Maßnahmenplan und
2. in einfacher Ausfertigung
a) nicht unter Z 1 fallende für die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen der Anlage im Ermittlungsverfahren erforderliche technischen Unterlagen sowie
b) die Namen und Anschriften des Eigentümers des Betriebsgrundstückes und der Eigentümer der an dieses Grundstück unmittelbar angrenzenden Grundstücke.

Fassungen

Index
50/01 Gewerbeordnung
Gesetzesnummer
10007517
Dokumentnummer
NOR12082619
ELI
https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/194/P353/NOR12082619