Rechtsfolger
BG

§ 3 UWG

Geltende Fassung

Inkrafttretensdatum
12.12.2007
BGBl. I Nr. 79/2007
Außerkrafttretensdatum
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§ 3.
(1) Ist die in der irreführenden Geschäftspraktik enthaltene falsche Angabe in einer durch eine Zeitung veröffentlichten Mitteilung enthalten, die sich als eine von der Schriftleitung ausgehende Empfehlung des Unternehmens eines anderen darstellt, so besteht gegen den Herausgeber oder Eigentümer der Zeitung ein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung der Mitteilung.
(2) Die Anspruchsberechtigung (§ 14 erster Satz) richtet sich nach dem Unternehmen, auf das sich die empfehlende Mitteilung bezieht.
Anmerkung
Zum Begriff des Herausgebers siehe § 1 Abs. 1 Z 9 MedG, BGBl. Nr. 314/1981.

Fassungen

Index
26/01 Wettbewerbsrecht
Gesetzesnummer
10002665
Dokumentnummer
NOR40091890
ELI
https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1984/448/P3/NOR40091890