Rechtsfolger
BG

§ 146 ABGB

Fassung außer Kraft → Geltende Fassung

Inkrafttretensdatum
28.04.1979
BGBl. Nr. 168/1979
Außerkrafttretensdatum
30.06.2001
BGBl. I Nr. 135/2000
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§ 146.
(1) Die Pflege des minderjährigen Kindes umfaßt besonders die Wahrnehmung des körperlichen Wohles und der Gesundheit sowie die unmittelbare Aufsicht, die Erziehung besonders die Entfaltung der körperlichen, geistigen, seelischen und sittlichen Kräfte, die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes sowie dessen Ausbildung in Schule und Beruf.
(2) Das Ausmaß der Pflege und Erziehung richtet sich nach den Lebensverhältnissen der Eltern.

Fassungen

Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Gesetzesnummer
10001622
Dokumentnummer
NOR12017839
ELI
https://www.ris.bka.gv.at/eli/jgs/1811/946/P146/NOR12017839