Rechtsfolger
BG

§ 359 ABGB

Fassung außer Kraft

Inkrafttretensdatum
01.01.1812
JGS Nr. 946/1811
Außerkrafttretensdatum
24.07.2006
BGBl. I Nr. 113/2006
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§ 359. Die Absonderung des Rechtes auf die Substanz von dem Rechte auf die Nutzungen entsteht theils durch Verfügung des Eigenthümers; theils durch gesetzliche Verordnung. Nach Verschiedenheit der zwischen dem Ober- und Nutzungseigenthümer obwaltenden Verhältnisse werden die Güter, worin das Eigenthum getheilt ist, Lehen- Erbpacht- und Erbzinsgüter genannt. Von dem Lehen wird in dem besonders bestehenden Lehenrechte; von den Erbpacht- und Erbzinsgütern aber in dem Hauptstücke von Bestandverträgen gehandelt.

Fassungen

InkrafttretenKundmachung
01.01.1812 JGS Nr. 946/1811 (Stammfassung)
25.07.2006 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006
Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Gesetzesnummer
10001622
Dokumentnummer
NOR12018085
ELI
https://www.ris.bka.gv.at/eli/jgs/1811/946/P359/NOR12018085