Rechtsfolger
BG

§ 31a KSchG

Fassung außer Kraft

Inkrafttretensdatum
01.06.2000
BGBl. I Nr. 185/1999
Außerkrafttretensdatum
30.09.2004
BGBl. Nr. 140/1979
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Mißbrauch von Zahlungskarten im Fernabsatz
§ 31a. Wenn bei einem Vertragsabschluß im Fernabsatz (§ 5a) eine Zahlungskarte oder deren Daten mißbräuchlich verwendet werden, so kann der berechtigte Karteninhaber vom Aussteller der Karte verlangen, daß eine Buchung oder Zahlung rückgängig gemacht bzw. erstattet wird. Von dieser Bestimmung kann zum Nachteil eines Verbrauchers nicht abgewichen werden.

Fassungen

Index
20/06 Konsumentenschutz
Gesetzesnummer
10002462
Dokumentnummer
NOR12041215
ELI
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/140/P31a/NOR12041215