Rechtsfolger
BG

§ 81c GewO 1994

Fassung außer Kraft → Geltende Fassung

Inkrafttretensdatum
01.12.2004
BGBl. I Nr. 131/2004
Außerkrafttretensdatum
11.07.2013
BGBl. I Nr. 125/2013
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§ 81c.
Bestehende in der Anlage 3 zu diesem Bundesgesetz angeführte Betriebsanlagen müssen den Anforderungen des § 77a bis spätestens 31. Oktober 2007 entsprechen. Als bestehend gilt eine in der Anlage 3 zu diesem Bundesgesetz angeführte Betriebsanlage, wenn sie vor Ablauf des 31. Oktober 1999 rechtskräftig genehmigt wurde oder ein Genehmigungsverfahren am 31. Oktober 1999 anhängig war und die Betriebsanlage bis zum 31. Oktober 2000 in Betrieb genommen wurde. § 81b Abs. 1 und Abs. 3 gilt sinngemäß.

Fassungen

Index
50/01 Gewerbeordnung
Gesetzesnummer
10007517
Dokumentnummer
NOR40058378
ELI
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/194/P81c/NOR40058378