Rechtsfolger
BG

§ 84i GewO 1994

Geltende Fassung

Inkrafttretensdatum
10.07.2015
BGBl. I Nr. 81/2015
Außerkrafttretensdatum
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Domino-Effekt
§ 84i.
Zwischen benachbarten Betrieben, bei denen auf Grund ihres Standortes und ihrer Nähe zueinander sowie ihrer gefährlichen Stoffe eine erhöhtes Risiko schwerer Unfälle besteht oder diese Unfälle folgenschwerer sein können (Domino-Effekt), hat ein Austausch zweckdienlicher Informationen stattzufinden, die für das Sicherheitskonzept, für den Sicherheitsbericht, den internen Notfallplan oder das Sicherheitsmanagementsystem von Bedeutung sind.

Fassungen

Index
50/01 Gewerbeordnung
Gesetzesnummer
10007517
Dokumentnummer
NOR40172620
ELI
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/194/P84i/NOR40172620