Rechtsfolger
BG

§ 3 UWG

Fassung außer Kraft → Geltende Fassung

Inkrafttretensdatum
23.11.1984
BGBl. Nr. 448/1984
Außerkrafttretensdatum
11.12.2007
BGBl. I Nr. 79/2007
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§ 3.
(1) Ist die zur Irreführung geeignete Angabe in einer durch eine Zeitung veröffentlichten Mitteilung enthalten, die sich als eine von der Schriftleitung ausgehende Empfehlung des Unternehmens eines anderen darstellt, so besteht gegen den Herausgeber oder Eigentümer der Zeitung ein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung der Mitteilung.
(2) Die Anspruchsberechtigung (§ 14 erster Satz) richtet sich nach dem Unternehmen, auf das sich die empfehlende Mitteilung bezieht.
(BGBl. Nr. 74/1971, Art. I Z 2)

Fassungen

Index
26/01 Wettbewerbsrecht
Gesetzesnummer
10002665
Dokumentnummer
NOR12033575
ELI
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1984/448/P3/NOR12033575