Personalisierte Angebote auf der Grundlage automatisierter Datenverarbeitung
§ 13.
Kreditgeber und Kreditvermittler haben den Verbraucher klar und verständlich zu informieren, wenn sie ihm ein Angebot unterbreiten, das auf der Grundlage einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten personalisiert wurde.